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   ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02   

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ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02 (https://dejure.org/2003,11894)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02 (https://dejure.org/2003,11894)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2003 - 10 Ca 10348/02 (https://dejure.org/2003,11894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung eines fristgemäß eingelegten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil für die Zurückversetzung des Rechtsstreits in die Lage vor der Säumnis ; Anspruch auf Zahlung einer vollen Zielerreichungsprämie ; Folgen eines Fehlens einer Definition der zu erreichenden Ziele ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prämie auf Basis einer Zielvereinbarung bei unterbliebener Regelung konkreter Ziele ? Bestimmung der Prämienhöhe nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1103
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02
    Teilweise wird eine entsprechende Anwendung des § 315 BGB befürwortet (vgl. dazu BGH vom 9.5. 1994 - II ZR 128/93, NJW-RR 1994, 1055, 1056) bzw. eine ergänzende Vertragsauslegung (s. Mauer, NZA 2002, 540, 547).

    Kriterien ergeben sich hierfür aber aus § 315 BGB (so BGH vom 9.5. 1994 a.a.O.).

    Bei der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen sind die Vertragsinteressen beider Parteien gegeneinander abzuwägen (BGH vom 9.5. 1994 a.a.O.).

  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02
    Teilweise wird eine Positive Vertragsverletzung - jetzt § 280 Abs. 1 BGB - darin gesehen, es dem Arbeitnehmer nicht zu ermöglichen, die vereinbarte Zielerreichungsprämie zu verdienen (auf der Grundlage beider Begründungen LAG Köln vom 23.5. 2002 - 7 Sa 71/02, NZA-RR 2003, 305, 307).

    Insoweit folgt die Kammer der Entscheidung des LAG Köln vom 23.5.2002 a.a.O. .

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02
    Andererseits muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die für ihn abwägungsrelevanten Umstände im Vertrag Ausdruck gefunden haben (LAG Düsseldorf vom 5.6. 2003 - 11 Sa 292/03).

    Hinzu kommt, dass selbst wenn man dem nicht folgen wollte, die Beklagte dem Kläger in seinem Zeugnis sehr gute Leistungen bescheinigt hat, die Beklagte im Hinblick die persönliche Leistungen des Klägers gar von einer Spitzenleistung ausgeht (zu diesem Abwägungsgesichtspunkt auch LAG Düsseldorf vom 5.6. 2003 a.a.O.).

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02
    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre und Unterhaltsverpflichtungen (BAG vom 28.11. - 3 AZR 118/88 - EzA § 315 BGB Nr. 37).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02
    Arbeitnehmer ist namentlich der Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG vom 4.10.2002 - 5 AZR 667/01, AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02
    Dies entspricht auch dem Prinzip der Sachnähe (a. A. LAG Frankfurt vom 29.2. 2002 - 7 Sa 836/01; Leitsatz, juris).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung soll bei einer unterbliebenen Aufstellung von Zielen die Festlegung der Ziele bei Zielvorgaben gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und bei Zielvereinbarungen in analoger Anwendung dieser Vorschrift durch Urteil erfolgen (vgl. Hessisches LAG 29. Januar 2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575; ArbG Düsseldorf 13. August 2003 - 10 Ca 10348/02 - DB 2004, 1103; Küttner/Griese Personalbuch 2006 Stichwort Zielvereinbarung Rn. 14; Mauer aaO; Brors RdA 2004, 273, 277; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück NZA 2005, 785, 791; Behrens/Rinsdorf NZA 2006, 830, 835; dies. FS ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein S. 449, 466 für den Fall unwirksamer Zielvorgaben gegenüber Vorständen).
  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre und Unterhaltsverpflichtungen"; im Anschluss etwa LAG Düsseldorf5.6.2003 - 11 Sa 292/03 - LAGE § 315 BGB Nr. 13 [A.II.2.]; ArbG Düsseldorf13.8.2003 - 10 Ca 10348/02 - DB 2004, 1103 [II.].S. zur Feinstruktur der Ermessenkontrolle auch bereits BAG 18.11.1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267 = AP § 88 BetrVG 1972 Nr. 6 = NZA 1990, 559, 560 [II.1 a.]: "Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen wie der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit.

    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre und Unterhaltsverpflichtungen"; im Anschluss etwa LAG Düsseldorf5.6.2003 - 11 Sa 292/03 - LAGE § 315 BGB Nr. 13 [A.II.2.]; ArbG Düsseldorf13.8.2003 - 10 Ca 10348/02 - DB 2004, 1103 [II.].

    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre und Unterhaltsverpflichtungen"; im Anschluss etwa LAG Düsseldorf5.6.2003 - 11 Sa 292/03 - LAGE § 315 BGB Nr. 13 [A.II.2.]; ArbG Düsseldorf13.8.2003 - 10 Ca 10348/02 - DB 2004, 1103 [II.].

  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

    Voraussetzung für diesen Anspruch sei jedoch, dass der Arbeitnehmer darlege, welche Ziele der Arbeitgeber hätte festlegen müssen und dass er selbst diese Ziele auch erreicht hätte (vgl. Hess. LAG vom 29.01.2002 - 7 Sa 836/01, AiB 2002, 575 f.; LAG Düsseldorf vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03, n.v.; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück, NZA 2005, 785, 791; für die Fälle unterbliebener einvernehmlicher Zielfestlegungen im Ergebnis ebenso LAG Hamm vom 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04, LAG Report 2005, 165 ff.; ArbG Düsseldorf vom 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02, DB 2004, 1103 ff.).
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Zwar ist eine Tantieme, deren Höhe nicht vertraglich bestimmt ist und für die noch eine Bemessungsgrundlage zu erarbeiten ist, solange dies nicht geschehen ist, nach § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl.: BGH, Urteil v. 09.05.1994 - NJW-RR 1994, 1056 = DB 1994, 1351 = ZIP 1994, 1017; ArbG Düsseldorf, Urteil v. 13.08.2003 - DB 2004, 1103).
  • BAG, 14.01.2003 - 7 AZR 213/03
    [DB 2004 S. 1103] Bei der Arbeitsplatzsicherung und der Schaffung eines sog. Einstellungskorridors handelt es sich zwar um beschäftigungspolitische Anliegen, deren Verfolgung grundsätzlich anerkennenswert ist.
  • LAG Düsseldorf, 21.04.2009 - 17 Sa 119/09

    Unterlassung einer Zielvorgabe

    Bei einer unterbliebenen Aufstellung von Zielen hat danach die Festlegung der Ziele bei Zielvorgaben gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und bei Zielvereinbarungen in analoger Anwendung dieser Vorschrift durch Urteil zu erfolgen (vgl. BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - a.a.O. ; Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575; ArbG Düsseldorf 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02 - DB 2004, 1103; Küttner/Griese Personalbuch 2006 Stichwort Zielvereinbarung Rn. 14; Brors RdA 2004, 273, 277; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück NZA 2005, 785, 791; Behrens/Rinsdorf NZA 2006, 830, 835; dies.
  • LAG Köln, 14.03.2006 - 9 Sa 1152/05

    Variable Vergütung; unterlassene Zielvereinbarung; ergänzende Vertragsauslegung;

    Ergebnis des Lösungsansatzes über § 162 Abs. 1 BGB kann daher auch nur die Annahme einer Zielvereinbarung mit einem Inhalt sein, wie ihn die Parteien redlicherweise bestimmt hätten (vgl. dazu: ArbG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2003 - 10 Ca 10348/02 -, Schmiedl, BB 2004, S. 331).
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